Korruption gedeiht dort, wo Intransparenz herrscht. Wenn Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden, öffentliche Mittel ohne nachvollziehbare Kontrolle fließen und Informationen nur bruchstückhaft oder gar nicht zugänglich sind, entstehen ideale Bedingungen für Machtmissbrauch. Fehlende Transparenz ist nicht nur ein Nährboden für Korruption – sie erschwert auch deren Aufdeckung und verhindert wirksame Prävention.
Informationsfreiheit ist deshalb ein zentrales Instrument im Kampf gegen Korruption. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, das Handeln öffentlicher Stellen kritisch zu überprüfen. Nur wer Zugang zu amtlichen Informationen hat, kann Missstände belegen, Verantwortlichkeiten benennen und Reformen einfordern.
Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit (FSIF) hat die Working Definition von Transparency International übernommen:
„Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“
Diese Definition macht deutlich, dass Korruption nicht nur in Form direkter Bestechung vorkommt. Auch Vetternwirtschaft, unrechtmäßige Vorteilsnahme, die Bevorzugung von Auftragnehmern oder das Zurückhalten von Informationen zu eigenen Gunsten sind Erscheinungsformen. Ebenso aber auch das Bedrohen von Kritikern mit juristischen Schritten („SLAPP“-Maßnahmen), um Aufklärung, Information, Kritik und Reform zu unterbinden oder eine Machtposition abzusichern.
Fazit: Wo Informationsfreiheit konsequent umgesetzt wird, sinkt das Risiko von Korruption. Offene Verwaltung, nachvollziehbare Entscheidungen und der Zugang zu amtlichen Informationen sind damit keine bloße Serviceleistung – sie sind Grundvoraussetzungen für eine integre, demokratische Gesellschaft.