Unsere Anfragen – Transparenz in der Praxis
Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit (FSIF) hat im Jahr 2024 eine Vielzahl qualifizierter Informationsfreiheitsanfragen an unterschiedliche Stellen der Stadt Frankfurt gerichtet. Ziel war es, den Umgang der Stadt mit den Vorschriften des HDSIG zu prüfen und strukturelle Defizite sichtbar zu machen.
Wir haben die Ergebnisse nun in einer ersten Auswertung veröffentlicht – von fristgerecht beantworteten Anträgen bis zu unbeantworteten oder rechtswidrig abgelehnten Auskunftsersuchen.
Beispielhafte Anfragen:
Bauarchiv Frankfurt: Einsicht in die Baugenehmigung für die Goethehöfe – wurde verweigert, trotz eindeutiger Rechtslage. Klage beim Verwaltungsgericht anhängig.
Beteiligungsmanagement: Anfrage zum Gesellschaftsvertrag der ABG Frankfurt Holding – zunächst unzulässiger Verweis auf kostenpflichtige Anbieter, später doch teilweise Auskunft.
Bauaufsicht: Organigramm und Stellenverzeichnis – unvollständige Antwort mit pauschaler Verweigerung.
Rechtsamt: Akten zur Faxabschaltung: Rechtsamt versteht nicht, das der Begriff „amtliche Informationen“ mehr als Akten umfasst.
Frau Bürgermeisterin: Anfrage zur Behindertenrechten bei der ABG: trotz ausführlicher Erläuterung in einem einstündigen Termin bis heute unbeantwortete IF-Anfrage
Oberbürgermeister: Anfrage zu Aufsichtsratstermin der ABG, verfristet und bis heute unbeantwortet
Verterinäramt: Kontrollbericht Gastronomie: fristgerechte und rechtskonforme, umfangreiche Antwort!
Besonders auffällig ist, dass einige zentrale Stellen bis heute keine Antwort erteilt haben, etwa zu Compliance-Berichten der ABG oder zur Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. In mehreren Fällen wurden Klagen eingereicht oder vorbereitet.
Wir dokumentieren alle Fälle und entwickeln daraus rechtliche, politische und journalistische Strategien für mehr Transparenz in Frankfurt. Informationsfreiheit ist ein Recht – kein Gnadenakt der Verwaltung.