Autor: Carsten Prueser

  • FSIF erhebt Aufsichtsbeschwerde gegen Stadtkämmerer Bergerhoff

    Mit einer offensichtlich unwahren Behauptung zur Rechtslage bezüglich des Akteneinsichtsrechts der Stadtverordnetenversammlung hat der Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff das Informationsrecht des Stadtparlaments ausgehebelt.

    Ein zutiefst anti-demokratisches Verhalten, das möglichen korrupten Strukturen Vorschub leistet und die Extremisten, die das „System“ abschaffen wollen, massiv befördert.

    Rechtswidrig, anti-demokratisch, intransparent, korruptionsfördernd, verantwortungslos.

    Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit hat beim Hessischen Ministerium des Innern Aufsichtsbeschwerde erhoben.

    Im Sinne vollständiger Transparenz dokumentieren wir hier den Vorgang.

  • Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit

  • Informationsfreiheit – Schlüssel im Kampf gegen Korruption

    Korruption gedeiht dort, wo Intransparenz herrscht. Wenn Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden, öffentliche Mittel ohne nachvollziehbare Kontrolle fließen und Informationen nur bruchstückhaft oder gar nicht zugänglich sind, entstehen ideale Bedingungen für Machtmissbrauch. Fehlende Transparenz ist nicht nur ein Nährboden für Korruption – sie erschwert auch deren Aufdeckung und verhindert wirksame Prävention.

    Informationsfreiheit ist deshalb ein zentrales Instrument im Kampf gegen Korruption. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, das Handeln öffentlicher Stellen kritisch zu überprüfen. Nur wer Zugang zu amtlichen Informationen hat, kann Missstände belegen, Verantwortlichkeiten benennen und Reformen einfordern.

    Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit (FSIF) hat die Working Definition von Transparency International übernommen:

    „Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“

    Diese Definition macht deutlich, dass Korruption nicht nur in Form direkter Bestechung vorkommt. Auch Vetternwirtschaft, unrechtmäßige Vorteilsnahme, die Bevorzugung von Auftragnehmern oder das Zurückhalten von Informationen zu eigenen Gunsten sind Erscheinungsformen. Ebenso aber auch das Bedrohen von Kritikern mit juristischen Schritten („SLAPP“-Maßnahmen), um Aufklärung, Information, Kritik und Reform zu unterbinden oder eine Machtposition abzusichern.

    Fazit: Wo Informationsfreiheit konsequent umgesetzt wird, sinkt das Risiko von Korruption. Offene Verwaltung, nachvollziehbare Entscheidungen und der Zugang zu amtlichen Informationen sind damit keine bloße Serviceleistung – sie sind Grundvoraussetzungen für eine integre, demokratische Gesellschaft.

  • Unsere Anfragen – Transparenz in der Praxis

    Unsere Anfragen – Transparenz in der Praxis

    Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit (FSIF) hat im Jahr 2024 eine Vielzahl qualifizierter Informationsfreiheitsanfragen an unterschiedliche Stellen der Stadt Frankfurt gerichtet. Ziel war es, den Umgang der Stadt mit den Vorschriften des HDSIG zu prüfen und strukturelle Defizite sichtbar zu machen.

    Wir haben die Ergebnisse nun in einer ersten Auswertung veröffentlicht – von fristgerecht beantworteten Anträgen bis zu unbeantworteten oder rechtswidrig abgelehnten Auskunftsersuchen.

    Beispielhafte Anfragen:

    Bauarchiv Frankfurt: Einsicht in die Baugenehmigung für die Goethehöfe – wurde verweigert, trotz eindeutiger Rechtslage. Klage beim Verwaltungsgericht anhängig.

    Beteiligungsmanagement: Anfrage zum Gesellschaftsvertrag der ABG Frankfurt Holding – zunächst unzulässiger Verweis auf kostenpflichtige Anbieter, später doch teilweise Auskunft.

    Bauaufsicht: Organigramm und Stellenverzeichnis – unvollständige Antwort mit pauschaler Verweigerung.

    Rechtsamt: Akten zur Faxabschaltung: Rechtsamt versteht nicht, das der Begriff „amtliche Informationen“ mehr als Akten umfasst.

    Frau Bürgermeisterin: Anfrage zur Behindertenrechten bei der ABG: trotz ausführlicher Erläuterung in einem einstündigen Termin bis heute unbeantwortete IF-Anfrage

    Oberbürgermeister: Anfrage zu Aufsichtsratstermin der ABG, verfristet und bis heute unbeantwortet

    Verterinäramt: Kontrollbericht Gastronomie: fristgerechte und rechtskonforme, umfangreiche Antwort!

    Besonders auffällig ist, dass einige zentrale Stellen bis heute keine Antwort erteilt haben, etwa zu Compliance-Berichten der ABG oder zur Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. In mehreren Fällen wurden Klagen eingereicht oder vorbereitet.

    Wir dokumentieren alle Fälle und entwickeln daraus rechtliche, politische und journalistische Strategien für mehr Transparenz in Frankfurt. Informationsfreiheit ist ein Recht – kein Gnadenakt der Verwaltung.

  • Selbstverständnis FSIF

    Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit (FSIF) wurde gegründet, um das grundrechtsbezogene Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Frankfurt am Main wirksam zur Geltung zu bringen.

    Die Informationsfreiheit ist ein zentrales Element demokratischer Kontrolle, Teilhabe und Transparenz in einer offenen Gesellschaft. Dennoch wird sie in Frankfurt bislang weder in der Verwaltung noch in der politischen Kultur hinreichend respektiert oder gefördert.

    Die FSIF versteht sich als zivilgesellschaftlicher Akteur, der durch Anfragen, Auswertungen, Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Interventionen strukturelle Missstände sichtbar macht. Dabei stützt sich die FSIF auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt, das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie subsidiär auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG).

    Ziele der FSIF sind unter anderem:

    • die Sichtbarmachung und Überwindung einer Kultur der Intransparenz in Frankfurts Stadtverwaltung,
    • die Durchsetzung rechtsstaatlich garantierter Informationsansprüche gegenüber Verwaltung, kommunalen Unternehmen und politischen Gremien,
    • die Entwicklung und Publikation von Standards, Leitfäden und rechtlichen Argumentationshilfen für Antragsteller\:innen,
    • die langfristige Etablierung einer Informationsfreiheitskultur auf allen Ebenen kommunaler Selbstverwaltung.

    Die Arbeit der FSIF ist transformatorisch: Sie versteht Informationsfreiheit nicht nur als juristisches Werkzeug, sondern als Motor für demokratischen Wandel. Wo bislang Schweigen, Abwehr und selektive Informationspolitik herrschen, sollen künftig Offenheit, Rechenschaft und Teilhabe treten.

    Dabei wird die FSIF auch konkrete rechtliche Verfahren führen, Beschwerden bei der Aufsicht einlegen und strategische Klagen führen, um die Reichweite und Durchsetzbarkeit von Informationsansprüchen zu klären und zu erweitern.

    Adressaten der Arbeit der FSIF sind die Stadtverwaltung, der Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung, die Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften, aber auch die örtliche Presse, engagierte Bürger\:innen sowie andere Initiativen, die sich für Good Governance, Transparenz und demokratische Erneuerung einsetzen.

    Die Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit dokumentiert Verstöße, analysiert Begründungsmuster, entwickelt rechtspolitische Vorschläge und setzt sich dafür ein, dass Informationsfreiheit als Grundrecht nicht nur abstrakt anerkannt, sondern praktisch gelebt wird.

  • Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG und § 18 Abs. 2 MStV

    Frankfurter Stelle für Informationsfreiheit (FSIF)
    Eine Initiative für Transparenz, Demokratie und Informationszugang

    Vertreten durch den Vorstand:
    Carsten Prüser

    Großer Hirschgraben 17

    D-60311 Frankfurt am Main
    Deutschland

    E-Mail: cp@fsif.de
    Telefon: +49 171 546 4013
    Fax: +49 69 9001 9949

    Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
    Carsten Prüser

    Urheberrecht:
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    Verantwortlicher:
    Carsten Prüser, Anschrift wie oben.